Corona Neustarthilfe 
Corona- Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe 
Corona-Prämie: 
23.12.2020 Steueränderung
Die Zahlungsfrist für die Steuerbefreiung von Corona-Sonderzahlungen wird bis zum 30.06.2021 verlängert. Eine entsprechende Ergänzung im Jahressteuergesetz 2020 ist tatsächlich verabschiedet worden.
Die Fristverlängerung führt nicht dazu, dass ein Unternehmen im ersten Halbjahr 2021 dem gleichen Arbeitnehmer zum zweiten Mal eine steuerfreie Corona-Prämie von 1.500,00 € zahlen kann. Es wird lediglich der Zeitraum für die Gewährung des Betrags gestreckt.
Dezemberhilfe: 
Auszahlungen und Abschlagszahlungen für die Dezemberhilfe starten voraussichtlich Anfang Januar 2021 (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)
Corona Dokumentation
Rückzahlung der Corona-Soforthilfe
Auszahlung Novemberhilfe
Außerordentliche Wirtschaftshilfe November
Teil-Lockdown und Überbrückungshilfe II
Corona Überbrückungshilfe
Entschädigungen nach § 56 Infektionsschutzgesetz
Soforthilfeprogramm Corona 2020
Corona Virus Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld
Arbeitsrechtliche Folgen einer Pandemie
Merkblatt - Bearbeitung von Entschädigungsanträgen.pdf
Corona Virus - arbeitsrechtliche Auswirkungen
Schutzschild-Beschäftigte-Unternehmen
1. Rechnungsanforderungen und Vorsteuerabzug
2. Geschenke Der Abzug von Geschenken ist steuerlich sehr begrenzt
3. Merkblatt GmbH Geschäftsführer
4. Merkblatt Reisekosten
5. Merkblatt Rechnung Handwerker
6. Merkblatt Rechnung
7. Mindestlohn 02-2015 [16 MB]
8. Kassenbericht
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